ibg - Tipps zu Felduntersuchungen
[singlepic id=110 h=120 float=right]Im Vergleich zu den mehr oder weniger kostenintensiven Aufschlussbohrarbeiten sind die Gebühren für die dazu erforderliche sachverständige Begleitung gering. Der Auftraggeber sollte beachten, dass die Lagerstättenkenntnis und das bergschadentechnische Wissen des Sachverständigen entscheidend sind für Art und insbesondere Umfang und somit auch die Kosten erforderlicher Felduntersuchungen. Die Ersparnis bei der Auswahl des vermeintlich kostengünstigsten Sachverständigen hat oftmals schon ein Vielfaches mehr an Untersuchungsaufwand verursacht.
Um solchen unnötigen Kosten vorzubeugen, sollten Sie sich vorher vergewissern, dass die Felduntersuchungen unter den folgenden zwei Gesichtspunkten durchgeführt werden:
- [singlepic id=116 w=160 h=120 float=right]Anpassen der Bohrarbeiten an die Lagerstätte
Rohstoffhaltige Lagerstätten sind meist diskordant zur heutigen Tagesober- flächenmorphologie aufgefaltet und zudem in Schollen zerlegt worden. Deren gewinnungsträchtige Schichten oder Gänge haben daher im Regelfall keine horizontale Ausdehnung, sondern fallen mit mehr oder weniger steilem Einfallen in größere Tiefen hin ab. Die Lageorientierung unterirdischer, an der Geländeoberfläche nicht sichtbarer Lagerstätten kann kostenmäßig durch Bohrungen optimiert werden, wenn deren Neigungsachsen möglichst rechtwinklig auf das Schicht-/Gangeinfallen angesetzt werden. Voraussetzung sind Kenntnisse des begleitenden Sachverständigen über die im Untersuchungsbereich stattgefundene Gebirgsfaltung.
- [singlepic id=117 w=160 h=120 float=right]Beschränkung von Bohrarbeiten auf die Lagerstätte
Altbergbauliche Grubenbaue wurden insbesondere wegen der in früherer Zeit nicht vorhandenen technischen Möglichkeiten nur selten in den felsfesten Nebengesteinen einer Lagerstätte aufgefahren. Aus bergmännischen Kartenwerken ist bekannt, dass sich mehr als 95 % der altbergbaulichen Grubenbaue direkt in den rohstoffführenden Schichten und Gängen befinden. Sofern nicht anders bekannt, sind deshalb Untersuchungsbohrungen nur gezielt auf die mineralführenden Schichten der Lagerstätte niederzubringen.
Vollkommen ungeeignet sind für den Nachweis der Dauerstandsicherheit lediglich eine senkrechte Bohrung mittig in Ihr Grundstück oder vier senkrechte Bohrungen an den Ecken Ihres geplanten Bauvorhabens. Solche Vorgehensweisen berücksichtigen weder geologische, noch bergbauliche oder bergschadentechnische Gegebenheiten und führen in der Regel zu einer Falschbeurteilung.