[singlepic id=54 w=152 h=114 float=right]Wesentlicher Bestandteil einer Recherche des bergbaulichen Inventars unterhalb eines konkreten Geländeabschnitts/Grundstücks ist die Auswertung von grafischen Darstellungen der dort durchgeführten untertägigen bergmännischen Handlungen.
Die für den Ausschluss altbergbaulicher Risiken heranzuziehenden bergmännischen Kartenwerke liegen in fast gleichem Bestand dem Bergwerksfeldeigentümer und der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, vor. Beide Institutionen besitzen damit
Aufgrund ihres einzigartigen Wissens unterliegen der Bergwerksfeldeigentümer wie auch die Bergbehörde einer Informationspflicht u. a. auch gegenüber privaten Grundstücksbesitzern.
[singlepic id=105 w=128 float=right]Der Bergwerksfeldeigentümer ist Ihr erster Ansprechpartner zur Klärung möglicherweise bestehender Schadensersatzansprüche. Als Sachkundiger muss er Auskunft geben über:
Bei der Beantwortung entsprechender Anfragen braucht der Bergwerksfeldeigentümer im Hinblick auf seine Auskunftshaftung aber nur allgemein auf den Zusammenhang des ihm bekannten Bergbaus und daraus noch möglichen Bergschäden hinzuweisen.
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW ist Ihr Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen, wenn